Fridays For Future fordert Klimanotstand für Ulm

Unter Berufung auf Paragraph 20a des Grundgesetzes sehen wir uns in der Pflicht, eindringlich auf die Wichtigkeit stabiler klimatischer Umstände und die Schutzbedürftigkeit eben jener sensiblen Systeme, die diese Umstände ermöglichen, aufmerksam zu machen. Dies ist nach Jahren offener Ignoranz gegenüber sichtbarer Auswirkungen klimaschädlicher politischer Entscheidungen dringend notwendig.

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."  (Art. 20a GG)

Die Auswirkungen des Klimawandels gefährden die bisher sicheren Lebensumstände sämtlicher Lebewesen dieses Planeten. Angesichts des Ausmaßes dieser globalen Krise ist jetzt aktives Handeln aller gesellschaftlichen Instanzen gefordert. Deshalb fordern wir die Stadt Ulm, sowie die Landkreise Alb-Donau und Neu-Ulm auf, als Teil der globalen Gemeinschaft ihre Verantwortung zur Eindämmung klimagefährdender Emissionen, welche die globale Erwärmung signifikant beschleunigen, wahrzunehmen. Demzufolge sollen vorausgehend genannte Instanzen als Gesamtheit dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, mit gutem Beispiel voranzugehen und sich effektiv für die Einhaltung des 1,5 Grad - Ziels einzusetzen. Die Einhaltung dieser  absoluten Höchstgrenze hat oberste Priorität, da eine Überschreitung eben jener völlig unkalkulierbare Folgen nach sich ziehen könnte.

Um dieses Ziel einzuhalten, müssen sich die Stadt Ulm, sowie die Landkreise Neu-Ulm und Alb-Donau, dazu verpflichten, sowohl eigene Strukturen auf Klimafreundlichkeit zu überprüfen und bei Nichtgenügen entsprechend  zu modifizieren, als auch durch politische und Infrastruktur betreffende Entscheidungen den Bürgerinnen und Bürgern eine klimaverträglichere Lebensweise in Stadt und Region zu ermöglichen.

Konkrete Forderungen und Maßnahmen für die Stadt und die Landkreise